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Dem Rechtsdienst obliegt die ressortübergreifende Rechtsberatung der Regierung.
Eine der Hauptaufgaben ist die Erstattung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen im Auftrag der Regierung
und die Erteilung von Rechtsauskünften innerhalb der Landesverwaltung über Regierungsauftrag an Stabsstellen,
Ämter, Dienststellen und Kommissionen. Der
Rechtsdienst ist jedoch keine allgemeine Anlaufstelle für private Rechtsauskünfte. Hierfür wenden Sie
sich bitte in Verwaltungsangelegenheiten an die jeweils zuständigen Amtsstellen und im Bereich des Privatrechts
an die Gerichtspraktikanten beim Landgericht.
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