Die Systematische Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften (LR) ist eine bereinigte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt oder im Amtlichen Sammelwerk mit vollständigem Wortlaut veröffentlichten und noch geltenden Rechtsvorschriften (Landesrecht und Staatsverträge).
Sie besteht derzeit aus 41 Loseblatt-Ordnern und wird viermal jährlich aktualisiert (jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Nicht aufgenommen sind alle Erlasse, die nicht oder nicht mit vollständigem Wortlaut im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt publiziert wurden.
Da gemäss Art. 7 des Kundmachungsgesetzes nur der Chronologischen Sammlung Rechtskraft zukommt, bedeutet die Aufnahme oder das Weglassen von Erlassen oder Bestimmungen in der LR nicht deren Gültigkeit oder deren Aufhebung.
Daneben besteht die von der Stabsstelle EWR herausgegebene EWR-Rechtssammlung.