Das Register zur Systematischen Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften ist ein Fundstellenverzeichnis für alle am Stichtag geltenden liechtensteinischen Erlasse. Zu jedem Erlass sind sämtliche Änderungen und Aufhebungen aufgeführt, also auch solche, die aufgrund späterer Änderungen oder Aufhebungen gegenstandslos geworden sind. In gedruckter Form erscheint das Register einmal pro Jahr, mit Stand 1. Oktober, und kann gegen Gebühr bei der Regierungskanzlei bezogen werden.