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Der Rechtdienst überprüft nach entsprechendem Regierungsauftrag Entwürfe zu Rechtsvorschriften,
insbesondere zu Gesetzen, Verordnungen und Finanzbeschlüssen. Diese Überprüfung umfasst eine Kontrolle
der Rechtsvorschriften einerseits hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Legistischen Richtlinien,
insbesondere in Bezug auf ihre Form, sprachliche Gestaltung und systematische Gliederung, und andererseits
im Hinblick auf allfällige Unstimmigkeiten rechtlicher und inhaltlicher Natur. Daneben
gehört zum Aufgabengebiet des Rechtsdienstes auch die Ausarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Legistische
Richtlinien (1.7 mb) 
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