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Liechtenstein ist seit seinem UNO-Beitritt im Jahre 1990 völkerrechtlich verpflichtet, Sanktionen, die vom UN-Sicherheitsrat in Form von Resolutionen beschlossen werden, innerstaatlich umzusetzen. Solche Sanktionen sind Massnahmen nichtmilitärischer Art gegenüber einzelnen Staaten, Organisationen oder Personen und betreffen insbesondere den Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs-, Kapital- und Personenverkehr. Sie dienen der Achtung und Durchsetzung des Völkerrechts, namentlich fundamentaler Menschenrechte.
Daneben beteiligt sich Liechtenstein im Rahmen eines autonomen Nachvollzugs an einzelnen Sanktionen der Europäischen Union (EU).
Gesetzliche Grundlage für die innerstaatliche Umsetzung der Sanktionen der UNO und der EU bildet das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die aufgrund des Zollvertrages und der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen mit der Schweiz in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sind beim Waren- und Personenverkehr zu berücksichtigen. Die Umsetzung erfolgt im Einzelfall durch Verordnung.
Der Rechtsdienst der Regierung hat die Aufgabe, die Entwürfe zu den Verordnungen auszuarbeiten und der Regierung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
Links:
UNO-Sanktionen UNO-Übersetzungsseite seco - Staatssekretariat für Wirtschaft FMA - Finanzmarktaufsicht
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