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Home - Rechtsdienst der Regierung (RDR)


Der Rechtsdienst der Regierung (RDR) ist eine auf Dauer eingerichtete Stabsstelle der Regierung. Er ist dem Regierungschef direkt unterstellt. Das Rechtsdienst-Team steht unter der Leitung von Frau Hon.-Prof. Dr. iur. Marion Frick-Tabarelli und umfasst insgesamt neun JuristInnen und eine Sekretärin/Sachbearbeiterin. Die Aufgaben des Rechtsdienstes sind in einer eigenen Verordnung festgelegt und lassen sich schwerpunktmässig wie folgt zusammenfassen:

  • Rechtsberatung der Regierung, Erteilung von Rechtsauskünften an Ämter
  • Legistische Begutachtung und Bereinigung von Rechtsvorschriften
  • Technische Aufbereitung und Publikation von Rechtsvorschriften
  • Umsetzung von Internationalen Sanktionen (UNO, EU)
  • Bereinigung der Anlagen zu den bilateralen Verträgen mit der Schweiz
  • Wahrnehmung der Interessen des Landes gemäss Unterhaltsvorschussgesetz
  • Ausbildung von Rechtspraktikanten

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