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Home - Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS)


Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal ist gemäss Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie ist Trägerin der betrieblichen Vorsorge im Sinne von Art. 13 des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.

Die Pensionsversicherung hat gemäss den gesetzlichen Vorschriften den Zweck, die Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes zu schützen.
Der Vorsorgeplan der Pensionsversicherung für das Staatspersonal beruht auf dem Leistungsprimat.

                         

 

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Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS)
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