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Die Pensionsversicherung
für das Staatspersonal ist gemäss Gesetz über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal eine selbständige
Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie ist Trägerin der betrieblichen Vorsorge im Sinne von Art. 13 des
Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge. Die Pensionsversicherung hat
gemäss den gesetzlichen Vorschriften den Zweck, die Versicherten gegen die wirtschaftlichen Folgen des
Alters, der
Invalidität und des Todes zu schützen. Der Vorsorgeplan der Pensionsversicherung für
das Staatspersonal beruht auf dem Leistungsprimat.
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