Die Aufgaben
Die Aufgaben der Medienkommission sind im Mediengesetz vom 19. Oktober 2005, LGBl. 2005 Nr. 250, sowie im Medienförderungsgesetz vom 21. September 2006, LGBl. 2006 Nr. 223, geregelt. Laut Gesetz vom 23. Oktober 2003 über den Liechtensteinischen Rundfunk obliegt der Medienkommission zudem die rechtliche Kontrolle über den Rundfunk.
Die Mitglieder
Die Medienkommission wurde vom Landtag im März 2010 neu bestellt. Die Mitglieder sind:
- Helmuth Müssner, Nendeln, Vorsitzender
- Tino Quaderer, Schaan, Stellvertretender Vorsitzender
- Joachim Batliner, Triesen
- Peter Kindle, Triesen
- Marcel Ritter, Mauren
- Heinz Beck, Vaduz, Ersatzmitglied
- Vera Oehri-Kindle, Eschen, Ersatzmitglied
Die Geschäftsstelle
Das Presse- und Informationsamt ist die Geschäftsstelle der Medienkommission:
Medienkommission c/o Presse- und Informationsamt St. Florinsgasse 3 9490 Vaduz.
Medienförderungs-Anträge
Anträge auf Medienförderung sind bis spätestens Ende April eines jeden Jahres beim Präsidenten der Medienkommission, an die Adresse der Geschäftsstelle, einzureichen. Für die Einreichung der Anträge ist das offizielle Formular zu verwenden.
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