Die Aufgaben
Die Aufgaben der Medienkommission sind im Mediengesetz vom 19.
Oktober 2005, LGBl. 2005 Nr. 250, sowie im Medienförderungsgesetz vom 21. September
2006, LGBl. 2006 Nr. 223, geregelt. Laut Gesetz vom 23. Oktober 2003 über den Liechtensteinischen
Rundfunk obliegt der Medienkommission zudem die rechtliche Kontrolle über den Rundfunk.
Die Mitglieder
Die Medienkommission wurde vom Landtag im März 2006 neu bestellt. Die Mitglieder
sind:
- Michael Biedermann, Mauren, Vorsitzender
- Helmuth Müssner, Nendeln, Stellvertretender Vorsitzender
- Joachim Batliner, Basel
- Michaela Braun, Zürich
- Marcel Ritter, Mauren
- Heinz Beck, Vaduz, Ersatzmitglied
- Thomas Ritter, Mauren, Ersatzmitglied
Die
Geschäftsstelle
Das Presse- und Informationsamt ist die Geschäftsstelle der Medienkommission:
Medienkommission c/o Presse- und Informationsamt St.
Florinsgasse 3 9490 Vaduz.
Medienförderungs-Anträge
Anträge auf Medienförderung sind bis spätestens Ende April eines jeden Jahres beim
Präsidenten der Medienkommission, an die Adresse der Geschäftsstelle, einzureichen. Für die Einreichung
der Anträge ist das offizielle Formular zu verwenden.
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