|
Mit dem Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes am 01. April 2008 hat die Opferhilfestelle
ihre Tätigkeit
aufgenommen. Ziel der Opferhilfestelle ist es, dem Opfer einer Straftat möglichst
umfassend
bei der Bewältigung aller Folgen einer Straftat zu helfen. Auch Angehörige der Opfer dürfen sich an
die Beratungsstelle wenden. Die Anliegen der betroffenen Personen werden vertraulich behandelt. Die
Mitarbeiterin untersteht der Schweigepflicht. Die Opfer dürfen sich auch anonym beraten lassen. Merkblatt
Opferhilfe 
|