|
Die Zuständigkeiten der Motorfahrzeugkontrolle umfassen die Ausstellung von Fahrzeugzulassungen (Fahrzeugausweise und Kontrollschilder), die Erteilung von Lernfahrausweisen und Führerscheinen, die Erteilung von Sonderbewilligungen (Transporte mit Übermassen und Bewilligungen durch Fahrverbote), Administrativmassnahmen gegenüber Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern sowie Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern, die Subventionierung von Elektrofahrzeugen, die Ausstellung von Behinderten-Parkbewilligungen, die Abnahme von Theorie- und Führerprüfungen, die technische Kontrolle von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Rechenschaftsbericht Aufgabengebiet
|