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Umschreibung EWR/EU Führerausweise


Alle EU/EWR Führerausweise werden in Liechtenstein anerkannt und müssen nicht umgetauscht werden, sofern sich durch den Umzug keine Änderungen auf dem Dokument ergeben. Wir bitten Sie trotzdem eine Kopie Ihres Ausweises bei der MFK zu hinterlegen.

Auf Wunsch oder bei Änderungen auf dem Führerschein können Sie den Ausweis umtauschen. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen bei der Motorfahrzeugkontrolle ein:

  • Komplett ausgefülltes Gesuschsformular inkl. Sehtest
  • Original ausländischer Führerausweis

Der umgetauschte Führerausweis wird eingezogen und der ausstellenden Behörde retourniert.

                         

 

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