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Digitaler Fahrtenschreiber


Die EU hat den digitalen Fahrtschreiber per 1.5.2006 eingeführt. Liechtenstein als EWR-Staat startete am 1.8.2006. Fahrzeuge, welche einen Fahrtschreiber benötigen, können während der Übergangsfrist vom 1.8.2006 bis 28.10.2006 wahlweise mit analogem oder digitalen Fahrtschreiber zugelassen werden. Nach dem 28.10.2006 sind nur noch Zulassungen mit digitalem Fahrtschreiber möglich.

Die folgenden speziell eingerichteten Internetzugänge, die Website FL und die EU-Website (MIDT-Projekt), informieren über den digitalen Fahrtschreiber und dessen Auswirkungen auf Unternehmer und Chauffeure.

Die Bestellung der Fahrerkarten ist ebenfalls über die Website FL möglich.

                         

 

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