DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Motorfahrzeugkontrolle / Fragen und Antworten
Fragen und Antworten


Wie muss mein Fahrzeug für die Fahrzeugprüfung vorbereitet werden?


Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung kontrollieren, reinigen und soweit nötig instand stellen zu lassen. Provisorische Instandstellungen können wir nicht anerkennen.

Sie dürfen das Fahrzeug im Winter mit Sommerpneus vorführen, sofern es die Witterung zulässt. In jedem Fall muss eine Probefahrt durchgeführt werden können.

Beladung von Lieferwagen, Lastwagen und Anhängern (alle Fahrzeuge zum Sachentransport):


Zur periodischen Fahrzeugprüfung müssen diese Fahrzeuge mit mindestens 75% der im Fahrzeugausweis eingetragenen Nutzlast vorgeführt werden.

Neue, typengeprüfte und typengenehmigte Fahrzeuge müssen nicht beladen vorgeführt werden.

Welche Änderungen am Fahrzeug sind prüfpflichtig?


Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.

Wir sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Änderung der Fahrzeugeinteilung;
  • Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte;
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage;
  • Änderung an Kraftübertragung;
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
  • Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen

Kann ich meine Kontrollschilder deponieren / hinterlegen?


Sie können Ihre Kontrollschilder jederzeit bei uns deponieren. Beachten Sie aber bitte, dass damit auch gleichzeitig eine Abmeldung bei der Versicherung erfolgt. Die Verkehrssteuern sind ab dem Datum der Deponierung nicht mehr zu bezahlen.

Die Ihnen zugeteilte Schildnummer bleibt für Sie während der Dauer von einem Jahr reserviert. Für die Deponierung erheben wir folgende Gebühren:

  • CHF 30.00 für Einzelschilder (Motorradschilder, landwirtschaftliche Schilder, etc.)
  • CHF 50.00 für Schilderpaare (Motorwagen)

Kann ich meine Kontrollschilder neu anfertigen lassen?


Sind Ihre Kontrollschilder schlecht lesbar oder sonst wie schadhaft geworden?

Auf Ihr Ersuchen hin, können wir Ihre Kontrollschilder gegen Bezahlung neu anfertigen lassen. Füllen Sie dazu bitte das Formular "Bestellformular Kontrollschilder" aus und schicken Sie es per Post oder Fax an unsere Adresse. Die Lieferfrist beträgt ca. 6-8 Wochen - wir informieren Sie schriftlich über das Eintreffen der Kontrollschilder. Die neu angefertigten Kontrollschilder können Sie dann an unseren Schaltern in Vaduz gegen Austausch Ihrer alten Schilder beziehen.

Die Gebühren betragen

  • CHF 25.00 für Einzelschilder
  • CHF 40.00 für Schilderpaare

Gibt es ein neues INDEX-Buch der Fahrzeughalter?


Der letzte Index wurde im Jahr 1999 ausgegeben. Aus Datenschutzgründen gibt es vorerst keine Neuauflage.

Auf was basiert die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer?


Die Bemessungsgrundlage für die Motorfahrzeugsteuer ist das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Eine Ausnahme bilden nur die Motorräder; hierbei erfolgt die Berechnung nach dem Hubraum. Beachten Sie dazu die Seite Strassensteuer.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Amtsblatt
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Datenschutzhinweis
Links
Bildergalerie
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht 
Strassenverkehrsgesetz
Ordnungsbussengesetz
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11