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Die Bewirtschaftung der Berggebiete, Hanglagen und Grenzertragsstandorte erfordert einen erhöhten Arbeitsaufwand durch die Landwirte. Der Ertrag aus dem gewonnen Futter ist meist kleiner als der investierte Aufwand von Mensch und Maschine. Die Bewirtschaftung dieser Flächen dient vor allem dem Erhalt einer Kulturlandschaft, welche in den vergangenen Jahrhunderten geschaffen wurde. Die langsam gewachsene, ohne Einsatz grösserer technischer Hilfsmittel geschaffene Kulturlandschaft führte in der Vergangenheit zu einem Mosaik an vielfältigen Lebensräumen, welche es zu erhalten gilt.
Der Staat fördert daher die Bewirtschaftung der Flächen, die im öffentlichen Interesse liegen. Der Bewirtschafter erhält einen Beitrag, wenn er die Fläche mindestens einmal jährlich mäht und das Schnittgut erntet.
Gesuch_Landschaftsplfege_2013 
Rechtsgrundlage:
Landschaftspflege-Förderungs-Verordnung LPFV
Ansprechpartner:
Friedrich von Falz-Fein E-Mail: Friedrich.Falz-Fein@lwa.llv.li Telefon: (+423) 236 66 02
Helmut Frick E-Mail: Helmut.Frick@lwa.llv.li Telefon: (+423) 236 66 01
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