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Das Ziel der Förderung von Infrastrukturen für Landwirtschaftsbetriebe, ist die Schaffung und Erhaltung von zukunftsträchtigen Familienbetrieben und die Förderung der ökologischen, nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der tiergerechten Nutztierhaltung.
Förderungsleistungen werden gewährt für die Erstellung, Sanierung oder Erweiterung von landwirtschaftlichen Bauten oder Anlagen, einschliesslich Betriebseinrichtungen und Erschliessungen. Geförderte Bauten und Anlagen müssen gemäss den Bestimmungen der Raumplanungs-, Bau-, Tierschutz- und Umweltschutzgesetzgebung projektiert, geplant und ausgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung:
- Beteiligung an den Investitionskosten in der Höhe von 40 % der förderungsberechtigten Kosten;
- Übernahme der Zinsen von Fremdgeldern in der Höhe von 50 % der förderungsberechtigten Kosten, maximal jedoch für Fremdgelder in Höhe von CHF 550'000.-;
- Pauschaler Zuschlag für BTS-Ställe.
Gesuch_Förderung_Infrastrukturen_Landwirtschaftsbetriebe.2013 
Rechtsgrundlagen:
Landwirtschaftsgesetz (LWG)
Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung LIFV
Neuer Betriebsstandort:
Handelt es sich um landwirtschaftliche Bauten oder Anlagen an einem neuen Betriebsstandort, so muss dieser von der Gemeinde festgelegt und von der Regierung genehmigt werden. Neben den Kriterien nach Art. 25 Abs. 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) sind bei neuen Betriebsstandorten insbesondere auch die Struktur- und Nachfolgesituationen umliegender Landwirtschaftsbetriebe zu berücksichtigen.
Ansprechpartner:
Mario Hundertpfund E-Mail: Mario.Hundertpfund@lwa.llv.li Telefon: (+423) 236 66 08
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