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Unterhaltsbevorschussung


Nach den Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes von 1989 gewährt das Land auf den gesetzlichen Unterhalt von Kindern und Ehegatten Vorschüsse, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Über die Gewährung von Vorschüssen entscheidet das Landgericht.

Die Unterhaltsschuldner sind verpflichtet, die vom Land bevorschussten Unterhaltsbeiträge zurückzuzahlen. Sowohl mit der Auszahlung als auch mit dem Einzug der Vorschüsse ist die Landeskasse beauftragt.

                         

 

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