Auf diesen Seiten finden Sie Rechtsvorschriften, die nicht im Liechtensteinischen
Landesgesetzblatt (LGBl.) publiziert wurden. Im Landesgesetzblatt werden seit 1862 sämtliche Verfassungstexte,
Staatsverträge, Gesetze und Verordnungen publiziert. Sämtliche Landesgesetzblätter können von einer
Datenbank auf dem Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung heruntergeladen werden: www.gesetze.li
Das Landesarchiv möchte nun auch die wichtigsten Rechtstexte, die nicht im Landesgesetzblatt
publiziert wurden, auf seiner Homepage zugänglich machen. Das sind zunächst einmal alle Rechtsvorschriften,
die vor 1862 erlassen wurden (inklusiv die Verfassung von 1862). Aber auch danach gab es bis zum Ersten
Weltkrieg immer wieder Instruktionen und Verwaltungsvorschriften (z.B. für Gemeinden und Pfarreien),
die nicht auf diese Weise publiziert wurden.
Eine vollständige Publikation sämtlicher Rechtsquellen ausserhalb des Landesgesetzblattes
ist uns nicht möglich. Unter Rechtsquellen werden Verfassungen, Staatsverträge, Gesetze, Verordnungen,
Satzungen, Instruktionen, Zirkulare, Verwaltungsvorschriften u.ä. verstanden. Priorität haben daher
Rechtsquellen mit Verfassungs- und Gesetzesrang. Durch die Publikation auf der Homepage soll ein unkomplizierter
Zugang zu diesen Quellen ermöglicht werden, ohne dass ein grosser Aufwand entsteht.
Die Rechtsquellen sind nach Datum gegliedert, in Klammer ist die Dateigrösse angeführt