Für die künstlerische Gestaltung von staatlichen Bauten werden Wettbewerbe für Kunst am Bau durchgeführt. Kunstwettbewerbe werden entweder im Verhandlungsverfahren, im nicht-offenen Verfahren oder im offenen Verfahren durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung an Wettbewerben ist in den jeweiligen Wettbewerbsausschreibungen festgelegt. Die Ausschreibung von Wettbewerben erfolgt in den Landeszeitungen und bei Aufträgen oberhalb der EWR/WTO-Schwellenwerte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft.