Zuständigkeit
Das Hochbauamt / Abt. Baurecht (185 kb)
ist Bewilligungs- und Aufsichtsorgan. Es vollzieht im Rahmen der bau- und feuerpolizeilichen Genehmigung
die Rechtsbestimmungen und führt die Bauschlussabnahme durch.
Nach erfolgter Bauabnahme sind die Gemeinden für den Vollzug der Brandschutzvorschriften
zuständig.
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Vollzug
Festgestellte Mängel im Rahmen der periodischen Brandschutzkontrolle werden dem
Gebäudeeigentümer oder -verantwortlichen schriftlich mitgeteilt. Allfällig vorliegende Mängel sind fristgerecht
zu beheben. Bei Zuwiderhandlung sieht das Gesetz den Zwangsvollzug auf Kosten des Eigentümers vor.
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