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Vollzug und Zuständigkeit


Zuständigkeit

Das Hochbauamt / Abt. Baurecht (185 kb)  ist Bewilligungs- und Aufsichtsorgan. Es vollzieht im Rahmen der bau- und feuerpolizeilichen Genehmigung die Rechtsbestimmungen und führt die Bauschlussabnahme durch.

Nach erfolgter Bauabnahme sind die Gemeinden für den Vollzug der Brandschutzvorschriften zuständig.

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Vollzug

Festgestellte Mängel im Rahmen der periodischen Brandschutzkontrolle werden dem Gebäudeeigentümer oder -verantwortlichen schriftlich mitgeteilt. Allfällig vorliegende Mängel sind fristgerecht zu beheben. Bei Zuwiderhandlung sieht das Gesetz den Zwangsvollzug auf Kosten des Eigentümers vor.

                         

 

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