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Brandschutzkonzept


Brandschutzkonzepte beinhalten Schutzkonzepte bestehend aus aufeinander abgestimmten baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen.

Bei allen Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen, unabhängig welcher Art, ist der Brandschutz in die Gesamtplanung mit einzubeziehen.

Die Brandschutzpläne sind 4-fach - unterzeichnet durch Planer und Bauherrschaft zum Zeitpunkt der Baueingabe - einzureichen.

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Bei der Planung und Ausführung von umfangreichen oder komplexen Bauvorhaben ist die frühzeitige Kontaktaufnahme und Koordination mit dem Hochbauamt / Abt. Brandschutz (Manfred Gsteu, Tel. +423 / 236 62 69) ratsam.

                         

 

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