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Brandschutzkonzepte beinhalten Schutzkonzepte bestehend aus aufeinander abgestimmten
baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen.
Bei allen Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen, unabhängig welcher Art,
ist der Brandschutz in die Gesamtplanung mit einzubeziehen.
Die Brandschutzpläne sind 4-fach - unterzeichnet durch Planer
und Bauherrschaft zum Zeitpunkt der Baueingabe - einzureichen.
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Bei der Planung und Ausführung von umfangreichen oder komplexen Bauvorhaben ist
die frühzeitige Kontaktaufnahme und Koordination mit dem Hochbauamt / Abt. Brandschutz
(Manfred Gsteu, Tel. +423 / 236 62 69) ratsam.
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