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Eine feuerpolizeiliche Bewilligung ist für die Erstellung, Änderung und den Betrieb
von Feuerungsanlagen für gasförmige, feste und flüssige Brennstoffe erforderlich.
Für Anträge sind die hiefür erhältlichen Gesuche der
wärmetechnischen Anlagen zu verwenden und separat als Beilage zum Baugesuch beim Hochbauamt
einzureichen. Das gleiche gilt bei Sanierungen bestehender Bauten und Anlagen.
Weitergehende Anträge bzw. Bewilligungen sind bei der Durchführung von Grossfeuerwerken
notwendig.
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