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Antrag


Eine feuerpolizeiliche Bewilligung ist für die Erstellung, Änderung und den Betrieb von Feuerungsanlagen für gasförmige, feste und flüssige Brennstoffe erforderlich.

Für Anträge sind die hiefür erhältlichen Gesuche der wärmetechnischen Anlagen zu verwenden und separat als Beilage zum Baugesuch beim Hochbauamt einzureichen. Das gleiche gilt bei Sanierungen bestehender Bauten und Anlagen.

Weitergehende Anträge bzw. Bewilligungen sind bei der Durchführung von Grossfeuerwerken notwendig.

                         

 

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