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Am 1. April 2009 trat das neue Stiftungsrecht, LGBl. 2008 Nr. 220, in Kraft. Die neuen Bestimmungen sehen die Schaffung einer Stiftungsaufsichts-behörde beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt vor.
Gemeinnützige Stiftungen unterstehen der Aufsicht der Stiftungsaufsichts-behörde von Gesetzes wegen. Die Stiftungsaufsichtsbehörde entscheidet über die allfällige Notwendigkeit aufsichtsrechtlicher Massnahmen zum Schutz des Stiftungsvermögens auf Basis von Revisionsstellenberichten. Die Anordnung konkreter Massnahmen hat die Behörde beim Richter im Rechtsfürsorgeverfahren zu beantragen.
Bei privatnützigen Stiftungen ist die Stiftungsaufsichtsbehörde dazu berechtigt, die Richtigkeit der Angaben hinterlegter Gründungs- und Änderungsanzeigen zu kontrollieren.
Der Stiftungsaufsichtsbehörde kommen noch weitere gesetzliche Aufgaben zu.
Detaillierte Informationen finden Sie hier....
Die Internetseite wird fortlaufend ergänzt.
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