Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt erstellt anlässlich der öffentlichen Beurkundung im Normalfall die diesbezüglichen Urkunden. Andere Urkunden oder Verträge werden jedoch nicht erstellt. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.