Die “Firma” ist der für den Geschäftsverkehr bestimmte Name des Trägers eines Unternehmens. Jeder Unternehmensträger darf für sein Unternehmen nur eine Firma führen. Ausserdem besteht die Verpflichtung jedes im Öffentlichkeitsregister eingetragenen Unternehmens zur Führung seiner Firma wie sie eingetragen ist (Firmengebrauchspflicht).
Der “Name” ist die für den Rechtsverkehr bestimmte Bezeichnung einer natürlichen Person oder des Trägers eines nicht kaufmännisch tätigen Unternehmens.