Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch betriebener Teil eines Hauptunternehmens, welcher in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und hiebei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit besitzt, sodass sie ohne wesentliche Änderungen als eigenständiger Betrieb geführt werden könnte.