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Die Treuhänderschaft besteht aus einem Treuhandvermögen (Treugut, trust fund), welches vom Treugeber (settlor) einem Treuhänder (trustee) mit der Verpflichtung zugewendet wird, dieses Treugut im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger zu Gunsten eines oder mehrerer Begünstigter (beneficiaries) zu verwalten oder zu verwenden.
Treuhänderschaften verfügen über keine Rechtspersönlichkeit. Treuhänderschaften sind zu wohltätigen, sozialen, kulturellen oder ähnlichen Zwecken zulässig und haben meist die Funktion eines trust settlement oder eines family trust des englischsprachigen Rechtskreises.
Rechtsgrundlagen
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.
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