Eine Kommanditgesellschaft besteht aus zwei oder mehreren Gesellschaftern, wobei zwei Arten von Gesellschaftern zu unterscheiden sind. Die einen (ein oder mehrere Komplementäre bzw. Kommanditierte) haften für Schulden des Geschäftes unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, die anderen (ein oder mehrere Kommanditäre bzw. Kommanditisten) beschränkt, d.h. nur bis zu einem Höchstbetrag (Kommanditsumme).