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Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea) ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Diese neue supranationale Rechtsform ermöglicht Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Gründung einer Holdinggesellschaft und damit die Möglichkeit EU-weit als rechtliche Einheit aufzutreten, anstatt wie bisher für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen.
Merkblätter
Merkblatt zur Neueintragung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Sitz in Liechtenstein (61 kb)
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE);
Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer;
sowie ergänzend das Gesetz vom 25. November 2005 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (SE-Gesetz; SEG), LGBl. 2006 Nr. 26; und
das Gesetz vom 25. November 2005 über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz; SEBG), LGBl. 2006 Nr. 27;
ergänzend die entsprechenden Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR).
Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt erstellt – abgesehen von der Errichtung der gesetzlich geforderten öffentlichen Urkunden sowie der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.
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