Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren im Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 261 Abs. 1 PGR).
Die Aktionäre sind nur zu den statuarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich (Art. 261 Abs. 2 PGR).
Das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt erstellt – abgesehen von der Errichtung der gesetzlich geforderten öffentlichen Urkunden sowie der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge. Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.