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Das Öffentlichkeitsregister ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, welches in erster Linie die Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse, insbesondere der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse der auf diesem Gebiete tätigen natürlichen und juristischen Personen zur Aufgabe hat.
Aufgabengebiet Hintergrundinformationen
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