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Gemäss Art. 9 des Finanzkontrollgesetzes übt die Finanzkontrolle die Aufsicht nach
den folgenden Kriterien aus: - Ordnungsmässigkeit
- Rechtmässigkeit
- Wirtschaftlichkeit.
Im
Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht die Finanzkontrolle, ob - die
Mittel sparsam eingesetzt werden,
- Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis
stehen,
- finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung erzielen.
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