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Prüfkriterien


Gemäss Art. 9 des Finanzkontrollgesetzes übt die Finanzkontrolle die Aufsicht nach den folgenden Kriterien aus:

  • Ordnungsmässigkeit
  • Rechtmässigkeit
  • Wirtschaftlichkeit.

Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht die
Finanzkontrolle, ob

  • die Mittel sparsam eingesetzt werden,
  • Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen,
  • finanzielle Aufwendungen die erwartete Wirkung erzielen.

                         

 

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