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Der Landtag hat sich im Jahr 2011 verschiedene Gesetze beschlossen, die für eGovernment von zentraler Bedeutung sind. Es sind dies das E-Government-Gesetz (E-GovG), die Novellierung des Zustellgesetzes (ZustG) sowie das Gesetz für das zentrale Personenregister (ZPRG).
Das E-GovG umfasst schwerpunktmässig Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation, zur Identifikation und Authentifikation im elektronischen Geschäftsverkehr und zur elektronischen Aktenführung. In Abstimmung mit diesem Gesetz wird auch das bestehende ZustG um den Teil der elektronischen Zustellung erweitert.
Das ZPRG regelt neben dem Betrieb der ZPR auch die Nutzung der Persönlichen Identifikationsnummer (PEID) durch andere Behörden.
Im eGovernment-Bereich sind zusätzlich zu den vorstehenden „Kerngesetzen“ noch weitere Gesetze zu beachten. Die Wichtigsten sind nachfolgend in alphabetischer Form aufgelistet:
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