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Wir verstehen unter eGovernment den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung, um in Verbindung mit den damit einhergehenden organisatorischen Änderungen sowie neuen Fähigkeiten für ihre Kunden erleichterte und/oder völlig neuartige Dienstleistungen anbieten zu können. Die Dienstleistungen können sowohl im Bereich „Kunde -> Verwaltung“ als auch im Bereich „Verwaltung -> Kunde“ angesiedelt sein. Aufgrund der vorstehenden Definition wird eGovernment vielfach auch als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung verstanden.
Wichtig ist, dass unter den Begriff „Kunde“ nicht nur die Bürger (Government to Citizen oder G2C), sondern auch andere Zielgruppen wie insbesondere die Wirtschaft (Government to Business oder G2B) sowie andere Verwaltungen im In- und Ausland (Government to Government oder G2G) fallen.
Unter Beachtung der vorstehenden Definitionen kann der mit Hilfe von eGovernment realisierbare elektronische Kreislauf zwischen Kunde und Verwaltung in vereinfachter Form grafisch wie folgt dargestellt werden:

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