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Der Wunsch, überall und jederzeit in die virtuelle Welt abtauchen zu können verlangt eine entsprechende Infrastruktur. Die dafür notwendigen Internetadressen (IP-Adressen) sind jedoch begrenzt und die noch verfügbaren werden aufgrund der enormen Nachfrage bald vollständig aufgebraucht sein. Dies macht die weltweite Einführung der nächsten Version des Internetprotokolls (IPv6) notwendig. Durch den beinahe unbegrenzten Adressraum können zukünftig sämtliche Geräte, wie Computer, Smartphones, Multimedia-Geräte wie TV und Radio, Navigationsgeräte, usw., mit einer statischen IP-Adresse direkt mit dem Internet verbunden werden; das „Internet der Dinge“.
Mit den praktischen Vorteilen sind jedoch Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre verbunden; z. B. die einfache Identifizierung der Nutzer und deren Geräte im Internet aufgrund statisch vergebener IP-Adressen.
In verschiedenen Stellungnahmen von Datenschutzbehörden wird daher gefordert, dass unter anderem die dynamische Zuweisung von IP-Adressen durch den Internet-Service-Provider (ISP) auch künftig möglich sein soll. Die ISPs sollten zudem Internetnutzer mit Anonymisierungsdiensten dabei unterstützen, eine dauerhafte Identifizierung über deren IP-Adresse zu verhindern oder wenigstens zu erschweren.
Gerade jetzt sind insbesondere auch die Gerätehersteller aufgefordert, bei der Entwicklung von Produkten („privacy by design“) sowie den jeweiligen Standard-Konfigurationen („privacy by default“) die entsprechenden Datenschutzaspekte zu berücksichtigen.
| Stellungnahmen von Datenschutzbehörden |  |
Am 16. März 2012 war der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, Gast des Deutschen IPv6-Rates. Die dabei entstandenen Thesen finden sie hier.
Entschliessung über "Die Verwendung eindeutiger Kennungen bei der Nutzung von Internet Protokoll Version 6 (IPv6) " vom 1. November 2011 bei der 33. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre.
Die "Stellungnahme 2/2002 über die Verwendung eindeutiger Kennungen bei Telekommunikationsendeinrichtungen: das Beispiel IPv6 " der Artikel-29-Arbeitsgruppe.
Das "Arbeitspapier zur Nutzung eindeutiger Identifikatoren in Telekommunikationsendgeräten: Das Beispiel IPv6 " der International Working Group on Data Protection in Telecommunications (IWGDPT).
| Datensicherheit |  |
"Das neue Internet-Protokoll IPv6 bietet vor allem durch den enorm gewachsenen Adressraum die Möglichkeit, die Sicherheit des internen Netzes durch eine angepasste Architektur deutlich zu verbessern. Allerdings stellen die neuen Möglichkeiten von IPv6 auch neue Herausforderungen für die Sicherheitsverantwortlichen dar, da aus der IPv4-Welt gewohnte Denkweisen nicht ohne weiteres auf IPv6-Netze übertragbar sind. IPv6-Netze alleine mit IPv4-Konzepten und Denkweisen zu betrachten würde nicht nur die neuen Möglichkeiten, die IPv6 bietet, verschenken, sondern würde nahezu zwangsläufig zu einer insgesamt schwächeren Sicherheit führen." (BSI Leitfaden für eine sichere IPv6-Netzwerkarchitektur )
Informationen des BSI zur "Sicheren Anbindung von lokalen Netzen an das Internet" finden sich hier.
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