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Die Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz ist ein Thema von zunehmender Bedeutung.
Erläuterungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zur Internetüberwachung finden Sie hier (26 kb)
Das Recht der Arbeitnehmer auf Achtung ihrer Privatsphäre, das auch am Arbeitsplatz gilt, steht den Interessen des Arbeitgebers gegenüber, seine Güter zu schützen. Um den Arbeitgebenden wie auch den Arbeitnehmenden einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zu geben, hat die Datenschutzstelle in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Arbeitssicherheit des Amtes für Volkswirtschaft ein Merkblatt erarbeitet (Merkblatt "Überwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz").
Richtlinien zur Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers finden Sie hier. 
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