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Personalakten enthalten oft heikle Personendaten. Ein datenschutz-gerechter Umgang mit den Personalakten ist deshalb sehr wichtig. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) hat zu diesem Thema einen Leitfaden (145 kb) heraus gegeben, der im Grossen und Ganzen auch die Rechtslage in Liechtenstein wiedergibt. Zur Bearbeitung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber im Allgemeinen finden Sie hier (111 kb) ein weiteres Dokument der Art. 29 Arbeitsgruppe.
Die Internet- und Emailüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sehr wichtiges Thema, zu dem Sie hier Richtlinien finden. Die DSS hat ausserdem zusammen mit dem Amt für Volkswirtschaft (AVW) ein Merkblatt zur Überwachung der Arbeitnehmer erarbeitet, das Sie hier online abrufen können.
Die Art. 29-Datenschutzgruppe (83 kb) hat sich auch mit der Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers beschäftigt. Zudem hat der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz ein Merkblatt (142 kb) "Surfen am Arbeitsplatz" erstellt.
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