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Der Schutz personenbezogener Daten ist eine Aufgabe, die nicht
nur innerstaatlich gelöst werden kann. Eine internationale Lösung drängt sich auf Grund der Masse der
international fliessenden Personendaten auf. Die Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG
(Teil 1 (1.14 mb)
, Teil 2 (1.14 mb) ) des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr durch Liechtenstein war durch die Mitgliedschaft
im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geboten.
Das liechtensteinische
Datenschutzgesetz setzt die genannte Richtlinie um. Dabei sind insbesondere Lösungen, die in Österreich
und/oder Deutschland gefunden wurden wichtig, da es sich hierbei um Staaten mit einer weitgehend
einheitlichen Rechtskultur handelt, die Liechtenstein sehr nahe steht. Dies gilt auch für die
Schweiz . Schliesslich hat über den EWR hinaus das Übereinkommen Nr.
108 des Europarates eine grosse Bedeutung. Weitere Informationen
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