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Der Datenschutzbeauftragte , welcher die Stabsstelle leitet, überwacht die Anwendung des Datenschutzgesetzes.
Er erfüllt seine Aufgabe unabhängig. Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufsicht über Behörden und Privatpersonen
- Unterstützung von Behörden und Privatpersonen
- Stellungnahme zu Vorlagen und Erlassen, die für den Datenschutz erheblich sind
- Information der Öffentlichkeit
- Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Datenschutzbehörden
- Führung und Veröffentlichung des Registers der Datensammlungen
Datenschutz umfasst als Querschnittsmaterie viele Lebensbereiche und bedeutet sowohl für Privatpersonen wie auch für Behörden entsprechende Rechte und Pflichten.
Um die genannten Aufgaben zu erfüllen, kann der Datenschutzbeauftragte von sich aus oder auf Meldung Dritter Sachverhalte näher abklären und auf Grund dieser Abklärungen Empfehlungen erlassen. Werden solche Empfehlungen nicht befolgt oder abgelehnt, kann er die Angelegenheit der Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen.
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