|
Der Staat fördert den Spitzen- und Leistungssport in Form von einmaligen oder jährlich wiederkehrenden finanziellen Beiträgen oder durch sonstige Unterstützungsmassnahmen.
Gesuchstermine:
- Sommersportarten bis 1. Oktober des Vorjahres
- Wintersportarten bis 1. Mai des Kalenderjahres
Weitere detaillierte Angaben zu diesem Förderbereich sind auf dem Gesuchsformular oder in der Verordnung über den Spitzen- und Leistungssport ersichtlich.
Informationen zur Einteilung ihrer Sportarten können sie diesem (686kb) Merkblatt entnehmen.
Antrag für Spitzen- und Leistungssportförderung für Einzelsportler und Kadersportler
|