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Die Bauadministration fungiert als zentrale Stelle des Landes sowohl beim vorsorglichen
Landerwerb des Staates als auch beim Verkauf von entsprechenden Grundstücken. Dabei handelt es sich
beispielsweise um die Beschaffung von Landreserven für strategisch wichtige, zukünftige Aufgabenerfüllungen
des Staates, wie die Erstellung eines Gerichtsgebäudes oder von Schulbauten. Insofern nimmt die Bauadministration
in diesem Bereich für die Regierung eine beratende und unterstützende Funktion wahr. Des
Weiteren obliegt der Bauadministration im Rahmen des vorsorglichen Landerwerbes des Staates sowie bei
sämtlichen Kauf- und Tauschgeschäften von Grundstücken mit Gemeinden, Bürgergenossenschaften und Privaten
die Vornahme der Vertragsverhandlungen und die Ausarbeitung der entsprechenden Vertragsgrundlagen. Darüber
hinaus fungiert die Bauadministration als zentrale Anlaufstelle für das Hochbauamt, Tiefbauamt, die
Stabsstelle für Landesplanung und weitere Amtsstellen in den genannten Aufgabenbereichen und in der
juristischen Beratung in Baurechtsfragen. Aufgrund der Zuständigkeitsregelung
für Baubewilligungen ergeben sich für die Bauadministration neue Aufgabenfelder im Bereich der
administrativen Abwicklung der Baubewilligungen, wie Verständigung der Nachbarn und Gewährung der Akteneinsicht.
Die Bauadministration ist für nachstehende Ämter administrativ zuständig: Hier sind Sie richtig,
wenn Sie oben stehende Amtsstellen kontaktieren möchten oder Liegenschaften mit dem Liechtensteinischen
Staat handeln wollen.
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