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Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt: - bei
der Erstellung eines Objektes nach dessen Fertigstellung und dem Vorliegen der Endabrechnung;
- beim
Erwerb eines Objektes nach der grundbücherlichen Durchführung.
Mit der
Auszahlung der Förderungsmittel beginnt die gesetzliche Laufzeit des zinslosen Darlehens. Die
Bank kann das gewährte Darlehen vorfinanzieren. Die Förderungsmittel werden auf das bei der Bank geführte
Baukreditkonto überwiesen.
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