logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Wohnungswesen / Wohnbauförderung / Wie wird gefördert? / Auszahlung der Förderungsmittel
Auszahlung der Förderungsmittel


Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt:

  • bei der Erstellung eines Objektes nach dessen Fertigstellung und dem Vorliegen der Endabrechnung;
  • beim Erwerb eines Objektes nach der grundbücherlichen Durchführung.

Mit der Auszahlung der Förderungsmittel beginnt die gesetzliche Laufzeit des zinslosen Darlehens.

Die Bank kann das gewährte Darlehen vorfinanzieren. Die Förderungsmittel werden auf das bei der Bank geführte Baukreditkonto überwiesen.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Wohnungswesen (AWW)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924675 / Wohnbauförderung)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht - Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924675 / Wohnbauförderung)
Baugesetz
Mietbeiträgegesetz
Mietbeiträge, Verordnung
Wohnbauförderungsgesetz
Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)
weiter
Onlineschalter -Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924675 / Wohnbauförderung)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Wohnungswesen (AWW) • Städtle 38 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 69 11 • Telefax: (+423) 236 69 39 • E-Mail