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Gefördert werden die Erstellung, der Erwerb und die Erneuerung, soweit diese mit
einem Eigentumswechsel im Zusammenhang steht, von Einfamilienhäusern und Wohneinheiten in verdichteter
Überbauung im Inland. Förderungswürdig sind Einfamilienhäuser und Wohneinheiten
in verdichteter Überbauung mit einer Nettowohnfläche von mindestens 60 m2 und höchstens
150 m2. Objekte,
die nach dem Kubikmetersystem gefördert und nicht verändert wurden und
die höchstzulässige Nettowohnfläche
von 150 m2 überschreiten, können im Falle einer Eigentumsübertragung, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes
gefördert werden. Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
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