Wichtiger Hinweis:
Gesetzesänderung zur Flächenberechnung seit 10. Mai 2010 in Kraft ! |
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Die Wohnbauförderung besteht darin, dass die Erstellung oder der Kauf von Wohneigentum im privaten Bereich durch ein zinsloses Darlehen unterstützt wird.
Das Amt für Wohnungswesen bietet unverbindliche und kostenlose Beratung in Fragen der Wohnbauförderung. Es überprüft die finanziellen Voraussetzungen der Antragsteller und die Förderungswürdigkeit des zu fördernden Objektes. Das Amt entscheidet dann über die Gewährung von Förderungsmitteln.
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