logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Wohnungswesen / Wohnbauförderung
Wohnbauförderung


Wichtiger Hinweis:

Gesetzesänderung zur Flächenberechnung seit 10. Mai 2010 in Kraft !

Die Wohnbauförderung besteht darin, dass die Erstellung oder der Kauf von Wohneigentum im privaten Bereich durch ein zinsloses Darlehen unterstützt wird.

Das Amt für Wohnungswesen bietet unverbindliche und kostenlose Beratung in Fragen der Wohnbauförderung. Es überprüft die finanziellen Voraussetzungen der Antragsteller und die Förderungswürdigkeit des zu fördernden Objektes. Das Amt entscheidet dann über die Gewährung von Förderungsmitteln.

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 
Suchen & Finden  
Amt für Wohnungswesen (AWW)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924646 / Wohnbauförderung)
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht - Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924646 / Wohnbauförderung)
Baugesetz
Mietbeiträgegesetz
Mietbeiträge, Verordnung
Wohnbauförderungsgesetz
Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)
weiter
Onlineschalter -Amt für Wohnungswesen (AWW)(2463924646 / Wohnbauförderung)

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Wohnungswesen (AWW) • Städtle 38 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 69 11 • Telefax: (+423) 236 69 39 • E-Mail