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Was sind die Vorraussetzungen für den Anspruch?


Anspruchsberechtigte Mieter sind Familien mit unterhaltsabhängigen Kindern (einschliesslich der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und unterhaltsabhängigen Personen), die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein haben. Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen Kinder gelten als Familien.

Antragsformulare liegen beim Amt für Wohnungswesen sowie bei allen Gemeindeverwaltungen auf.

                         

 

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