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Anspruchsberechtigte Mieter sind Familien mit unterhaltsabhängigen Kindern (einschliesslich
der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und unterhaltsabhängigen Personen), die ihren zivilrechtlichen
Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Liechtenstein haben. Alleinerziehende mit unterhaltsabhängigen
Kinder gelten als Familien. Antragsformulare liegen
beim Amt für Wohnungswesen sowie bei allen Gemeindeverwaltungen auf.
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