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Wann und an wen werden Mietbeiträge ausbezahlt?


Der Anspruch auf Mietbeiträge entsteht ab dem Beginn des Monats an dem der vollständige Antrag beim Amt für Wohnungswesen eingereicht wurde. Die Auszahlung erfolgt monatlich und wird grundsätzlich an den Antragsteller überwiesen.

Zur Sicherstellung der zweckmässigen Verwendung der Mietbeiträge kann im Einzelfall beim Amt für Wohnungswesen die Auszahlung an einen Dritten (z.B. ASD) beantrag werden.

                         

 

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