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Der Anspruch auf Mietbeiträge entsteht ab dem Beginn des Monats an dem der vollständige
Antrag beim Amt für Wohnungswesen eingereicht wurde. Die Auszahlung erfolgt monatlich und wird grundsätzlich
an den Antragsteller überwiesen. Zur Sicherstellung der zweckmässigen Verwendung
der Mietbeiträge kann im Einzelfall beim Amt für Wohnungswesen die Auszahlung an einen Dritten (z.B.
ASD) beantrag
werden.
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