Wohnbauförderung
Wichtiger Hinweis: Gesetzesänderung zur Flächenberechnung ab 10. Mai 2010 in Kraft ! |
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Zum Bau / Kauf eines Wohnobjektes wird ein zinsloses Darlehen gewährt, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hauptaufgaben der Wohnbauförderung sind:
- die Beratung der Antragsteller
- die Bearbeitung der Anträge
- das Ausmessen der geförderten Objekte
- die jährliche Rechnungsstellung
Mietbeiträge Einkommensschwache Familien werden mit einem Beitrag zur Miete unterstützt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Amt für Wohnungswesen ist zuständig für:
- die Beratung der Antragsteller
- die Bearbeitung der Anträge
- die Auszahlung der Mietbeiträge
- die jährliche Überprüfung der Einkommenssituation
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