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Jagdrecht
Die Jagd ist Staatsregal. Die Ausübung des Jagdrechts in den 19 Jagdrevieren wird auf dem Weg der freihändigen Vergabe oder der öffentlichen Versteigerung für eine Zeitdauer von 8 bis 10 Jahren an Gruppen von mindestens 4 Personen verpachtet.
Ziel der Jagd ist es
a) einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu fördern; b) Biotopschäden für die gesamte Flora und Fauna zu vermeiden sowie die Lebensräume der jagdbaren Tiere zu erhalten und zu verbessern; c) eine nachhaltige jagdliche Nutzung zu gewährleisten.
Jagdkarte
Wer die Jagd ausübt, braucht eine Jagdkarte.
Jagdbetrieb
Die Jagd darf nur in weidgerechter Weise ausgeübt werden. Dies umfasst das Recht und die Pflicht zur Hege des Wildes und die Erhaltung und Pflege dessen Lebensraumes, unter Bedachtnahme auf die Interessen der Land- und Waldwirtschaft. Im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Waldwirtschaft und der Jagd gebührt jenen der Land- und Waldwirtschaft der Vorrang.
Kontakt
Dr. Felix Näscher (Foto), Amtsleiter / Leiter Abt. Wildtiere und Jagd, Tel. (+423) 236 64 00 Wolfgang Kersting (Foto) Sachbearbeiter Abt. Wildtiere und Jagd, Tel. (+423) 236 64 15
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