Zuständigkeiten
Die Wanderwege sind dem Amt für Wald, Natur und Landschaft unterstellt. Das Amt, zusammen mit der Arbeitsgruppe für Wanderwege, ist die Koordinationsstelle für die Planung, für alle Massnahmen und Fragen im Zusammenhang mit den Wanderwegen. Liechtenstein unterscheidet zwischen Talwanderwegen und Bergwegen. In jeder der elf Gemeinden ist in der Regel der Bauführer oder der Gemeindeförster für die Kontrolle und den Unterhalt der Talwanderwege auf dem Gemeindegebiet verantwortlich. Die Kontrolle und die Markierung des Bergwegnetzes wird durch den Wegwart des Liechtensteiner Alpenvereins durchgeführt. Der Unterhalt der Bergwege obliegt dem Amt für Wald, Natur und Landschaft.
Mitgliedschaft
Liechtenstein ist Mitglied bei der Vereinigung der Schweizer Wanderwege. Die Markierung der Wanderwege erfolgt nach den Richtlinien dieser Vereinigung.
Liechtenstein ist Projektpartner von SchweizMobil. Die verschiedenen Angebote von SchweizMobil finden sie hier.
Meldung von Schäden
Trotz ständigem Unterhalt der Wander- und Bergwege sowie trotz regelmässiger Kontrolle der Beschilderungen kommt es immer wieder zu Schäden. Wir sind Ihnen dankbar wenn Sie uns allfällige Schäden melden damit wir sie beheben können.
Kontakt
Olav Beck (Foto), Sachbearbeiter Tel. (+423) 236 64 03
Weitere Hinweise
Schweizer Wanderwege
SchweizMobil
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