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Das
Ziel der liechtensteinischen Umweltpolitik besteht darin, - die
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen zu schützen;
- die
Leistungsfähigkeit der Naturgüter und des Naturhaushalts zu erhalten oder nötigenfalls wiederherzustellen;
- die
Vielfalt von Flora, Fauna und Landschaft zu erhalten;
- die
Nutzbarkeit nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen durch schonende Nutzung möglichst zu erhalten
sowie erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen;
- Schäden
an Kultur und Wirtschaftsgut zu vermeiden;
- eine nachhaltige
Entwicklung zu fördern und die zielgerichtete Koordination aller raumbeeinflussenden Massnahmen und
Projekte
zu gewährleisten.
Als Eckpfeiler der
Umweltpolitik gelten das Vorsorge-, das Verursacher- und das Kooperationsprinzip sowie der Grundsatz
der ganzheitlichen Betrachtungsweise. Besondere Betonung erfährt das Verursacherprinzip. Instrumente
zur Verwirklichung dieser Grundsätze und einer insgesamt kohärenten Umweltpolitik bilden Vorschriften,
marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente und eigenverantwortliches Handeln. Die
Umweltpolitik umfasst alle Bereiche und greift in diese hinein, welche entweder raumwirksam sind oder
eine Ressourcenausbeutung, -nutzung oder -veredelung, -verteilung und -entsorgung zum Gegenstand haben:
Umweltschutz ist eine Querschnittaufgabe und umfasst deshalb eine produktions- wie eine produktebezogene
Dimension mit Vollzugsbedarf auf allen Handlungsebenen. Zur
Formulierung einer kohärenten Umweltpolitik und zur Koordination der sektoralen Umweltpolitiken sowie
der sich daraus ergebenden Vollzugsmassnahmen auf nationaler und internationaler Ebene hat die Regierung
die Koordinationsgruppe "Umwelt und Raum"
der vorrangig mit Umweltfragestellungen befassten Ämter eingerichtet.
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