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Die Erkenntnis wächst zusehends, dass ein rein gesetzgeberischer Ansatz mit Konventionen und Protokollen allein zu keiner nachhaltigen Entwicklung führen kann. Umweltstrategien sollen deshalb vermehrt darauf hinzielen, jene wirtschaftlich und soziokulturell wirkungsvollen Politiken zu fördern, welche gleichzeitig auch zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen:
- Übersetzung des Gedankens der nachhaltigen Entwicklung in ein greifbares und messbares Konzept mit dem Ziel, durch die Integration der Umweltpolitik in andere Politiken einen gleichzeitig ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gewinn zu erzielen;
- Neuorientierung der Technologieentwicklung von einem Arbeitskraft sparenden zu einem Ressourcen schonenden Ansatz;
- Herstellung einer Verknüpfung zwischen denjenigen Instrumenten, welche einerseits für die Wettbewerbs- und Marktpolitik, andererseits für die Umwelt- und Entwicklungspolitik die Grundlage bilden.
Insbesondere hinsichtlich der Initiierung griffiger Massnahmen zu einer nachhaltigen Entwicklung, dann der Weiterentwicklung der Umweltpolitik, der Überwachung der Durchführung bisher getroffener Umsetzungsmassnahmen, der Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Ausführung von Datenerhebungen, der Bildung und Förderung eines verbesserten Umweltbewusstseins, der Information der Öffentlichkeit sowie der Umwelterziehung auf allen Ebenen kommen einerseits den Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie andererseits einem Spezialbereich verpflichteten Prozessen oder Partnerschaften ausserordentlich bedeutende Rollen zu. Liechtenstein ist es deshalb eine besondere Verpflichtung, solche Organisationen und Partnerschaften national und international im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
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